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Zur Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz Tischvorlage zur Pressekonferenz der CDU-Landtagsfraktion mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Herbert Jullien MdL, dem umweltpolitischen Sprecher Alexander Licht MdL und dem wirtschaftspolitischen Sprecher Walter Wirz MdL Erneuerbare Energien haben einen anerkannten Stellenwert in einem Gesamtkonzept für moderne Energieerzeugung. Allerdings muss einem Wildwuchs durch unkoordinierten Ausbau insbesondere von Windenergieanlagen mit entsprechenden Folgen vor Ort entgegengetreten werden. Die Haltung der Landesregierung lässt kein klares Konzept erkennen und viele Fragen offen. Sie wird den Auswirkungen für Charakter und Lebensqualität des Landes und den Problemen der Betroffenen so nicht gerecht. Die Antwort auf die CDU-Anfrage macht deutlich, dass die Regierung Beck ihren Frieden mit der Windenergie in Rheinland-Pfalz gemacht hat. Für die CDU ist der Befund klar: Die Lasten durch Windenergie-Nutzung in Rheinland-Pfalz wiegen schwer im Vergleich zum Ertrag. Der Preis ist zu hoch. Damit die Windenergie den Menschen nicht über den Kopf wächst, muss gehandelt und politisch auf die Bremse getreten werden. Windkraftanlagen sind gesamtökologisch mehr Belastung als Gewinn. Sie bieten absehbar keine Perspektive, um ohne entsprechende Subventionierung wirtschaftlich Energie erzeugen zu können. Die baurechtliche Privilegierung von Windkraftanlagen muss deshalb aufgehoben werden. Die finanzielle Dauer-Subvention ist in der bisherigen Form aufzugeben. Menschen und Schöpfung in Rheinland-Pfalz müssen vor negativen
Auswirkungen derWindenergienutzung nachhaltig geschützt werden. Der
Wildwuchs von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz muss gestoppt werden.
Hierzu muss eine zwischen Kommunen und Landabgestimmte Steuerung des Windkraftanlagenbaus
erfolgen. Ziel muss es sein, dassWindkraftanlagen nur noch auf den dafür
vorgesehenen Vorrangflächen gemäß der Regionalplanung mit
angemessenen Abständen errichtet werden. Mit der Zerspargelung der
Landschaft muss Schluss sein. Die örtliche Entwicklungsplanung darf
nicht länger unterlaufen werden.
1. Größer, stärker, mehr: Ende nicht absehbar
a) Der Bestand an Windkraftanlagen hat sich seit 1998 von 225 auf aktuell 454 Anlagen praktisch verdoppelt. In einzelnen Regionen hat sich der Bestand nahezu verdreifacht. c) Wurden 1998 in Rheinland-Pfalz noch 132 Genehmigungsanträge gestellt und 57 Genehmigungen erteilt, kam es im Jahr 2000 schon zu 196 Genehmigungsanträgen und 126 Genehmigungen. Allein im ersten Halbjahr 2001 wurden 223 neue Genehmigungsanträge gestellt. Wurden 1998 noch 52 neue Anlagen errichtet bzw. in Betrieb genommen, waren es im Jahr 2000 schon 102 neue Anlagen. e) Die einzelnen Regionen in Rheinland-Pfalz sind von dieser Entwicklung unterschiedlich betroffen - insbesondere Eifel, Hunsrück, Rheinhessen (hier besonders der Landkreis Alzey-Worms) und die nördliche bzw. westliche Pfalz. Der Westerwaldkreis bewegt sich auf anhaltend hohem Niveau. Ein Ende der Entwicklung ist vorerst nicht in Sicht. Angesichts des Tempos, der Grössenordnungen und der Ausmaße spricht viel für die Befürchtung des Wildwuchses mit den damit verbundenen Langzeitfolgen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die gegenwärtige Förderung der Windenergie mit ihrer Einspeisungs- und Abnahmegarantie zu einem festen Strompreis auch angesichts der tatsächlich anfallenden Kosten für Errichtung und Stromerzeugung als tatsächliche Überförderung. Rot-Grün hat den Windanlagenbetreibern derzeit eine feste Einspeisungsvergütung von 17,8 Pfennig pro kWh auf die ersten 5 Jahre eingeräumt, danach mind. 12,1 Pf/kWh. Die Mindestvergütungen sind auf 20 Jahre garantiert. Die ab 2002 für Neuanlagen geltende geringfügige Reduzierung um 1,5% p.a. stellt die Renditen nicht wirklich in Frage. Gezahlt wird ein politischer, kein Marktpreis. "Windstrom" hat als naturgemäß diskontinuierlicher Strom einen minderen Wert. Bezogen auf eine Nennleistung von 400 MW liegen die Einnahmen in Rheinland-Pfalz laut derAntwort auf die CDU-Anfrage derzeit bei ca. 100 Millionen Mark pro Jahr - zuzüglich zusätzlicher steuerlicher Anspar- und Sonderabschreibungen. Eine Vergütung von 17,8 Pfennig stellt auch nach Auffassung der Landesregierung eine Überförderung dar. Der Stromverbraucher zahlt diese Subvention mit ca. 0,5 Pf. zusätzlich pro kWh derzeit. Bis zu 3 Pf. pro kWh werden für die Zukunft bei weiterem Ausbau der Windenergie befürchtet. Anteilig ist eine Überförderung insoweit gegeben, als die Aufwendungen für Windenergie laut Antwort der Landesregierung in Deutschland 57% am Gesamtaufkommen der Förderung regenerativer Energien ausmachen. Den Befund der ,Überförderung von Windkraftanlagen' erfüllte auch das Landesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien. Demnach wurden laut Landesregierung von 1990 bis 1997 24.013.000 Mark in 142 Windkraftanlagen gesteckt. Im Zeitraum von 1990 bis 2001 wurden andere Arten regenerativer Energieerzeugung zusammen mit nur 30.264.213 Mark gefördert. Die Förderung von Windenergie sollte der technischen Innovation in anderen Bereichen nicht auf Dauer das Geld entziehen. 3. Der Preis ist zu hoch
Einen Beitrag zur Leistungsabsicherung im Rahmen der Energieerzeugung leistet Windenergie nicht, weil ihre Verfügbarkeit und damit ihr Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung nicht kontinuierlich ist, sondern ausschliesslich von der Windhöffigkeit abhängt. Kein konventionelles Kraftwerk kann ersetzt werden. Der erforderliche Spannungsausgleich im Netz führt vielmehr zu zusätzlichen Problemen. Lärm von Windkraftanlagen (Abrissgeräusche) hat einen besonderen Lästigkeitsgrad. Charakteristisch ist der nicht hörbare Infraschall. Windenergieanlagen führen insbesondere in größeren Ansammlungen zu einer entstellenden Veränderung des Landschaftsbildes und zu damit zusammenhängenden erheblichen visuellen Beeinträchtigungen. Diese Veränderungen sind dauerhaft und betreffen Belange der Allgemeinheit (optischer Landschaftsverbrauch). Der Schattenwurf von Windkraftanlagen erhöht ihr Lästigkeitspotential für Anlagennachbarn. Die Erholungsqualität für die örtliche Bevölkerung sowie für die Attraktivität für den Fremdenverkehr wird insbesondere dort beeinträchtigt, wo eine Vielzahl von Anlagen prägend für die Landschaft ist. In der Umgebung von Windenergieanlagen kommt es unter Umständen zu einer Gefährdung durch Eisabwurf. Ein seit langem bekanntes Phänomen ist der bei Drehung des Rotorblatts durch Lichtreflexion auftretende sogenannte Disco-Effekt. Es müssen langfristige Folgen für Natur, Tier- und Umwelt befürchtet werden. Aus den Berichten Betroffener wird deutlich, dass es keinen Gewöhnungseffekt
an die Anlagen gibt. Sie erscheinen zunehmend als Fremdkörper. Deshalb
regen sich gegenwärtig immer mehr Proteste wegen Beeinträchtigungen
der Lebens- und Wohnqualität sowie mit Blick auf die Gefahren für
Gesundheit, Tierwelt und Naturbestand. Es werden Nachteile für die
Attraktivität der betreffenden Regionen befürchtet. Die gegenwärtige
Situation führt vielerorts zu großer Verunsicherung und Beunruhigung.
Die Kommunalpolitik ist ratlos und sucht Hilfe bei der Landespolitik.
4. Die Windenergie darf den Menschen nicht über den Kopf wachsen. Forderungskatalog der CDU im Einzelnen
a) Es muss eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Windenergienutzung auf das Leben sowie Natur und Umwelt vor Ort in den schwerpunktmässig betroffenen Regionen und Orten von Rheinland-Pfalz durchgeführt werden. Es ist verantwortungslos, dass die Landesregierung auf konkrete Anfrage in ihrer Antwort einräumen muss, dass eine systematische Auswertung der örtlich vorgetragenen Kritikpunkte nicht vorliegt. Als Ergebnis soll eine neutrale Bewertung zum verträglichen regionalen Windenergiepotential mit entsprechenden Standort- und Nutzungsempfehlungen erstellt werden. b) Die Landesregierung muss konkret überprüfen, ob und inwieweit ihre eigenen Empfehlungen, Richtlinien oder Vorgaben beim Bau von Windenergieanlagen tatsächlich umgesetzt bzw. beachtet werden und inwieweit sie als angemessen und noch ausreichend anzusehen sind. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung auf konkrete Anfrage in ihrer Antwort lediglich "davon ausgeht" (also annimmt), dass die einschlägigen Vorgaben im Verwaltungsvollzug umgesetzt werden. Das betrifft z. B. auch das Anliegen der Konzentration und der Abstimmung untereinander. Das betrifft auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen: Ohne Erklärung teilt die Landesregierung mit, dass diese im südlichen Rheinland-Pfalz im Gegensatz zum Norden bei dortigen (vergleichbaren) Windpark-Projekten nicht erfolgten. c) Die kommunalen Körperschaften sollten ihre Möglichkeiten im Rahmen der Raumordnungs-,Flächennutzungs- und Bebauungsplanung möglichst intensiv und umfassend ausschöpfen, um diePlazierung bzw. den Ausschluss von Windenergieanlagen in ihrem Bereich möglichst zuverlässig zu steuern. Der Sachstand ist hier noch unterschiedlich. Die Landesregierung sollte sie dabei verstärkt beraten und unterstützen, um die erforderliche Rechtssicherheit angesichts aktueller Rechtsprechung bei diesen kommunalen Planungsaktivitäten zu gewährleisten. Durch ein möglichst dichtes und solide begründeten und geprüftes Netz von Vorrang-, Eignungs- und Ausschluß- bzw. Vorbehaltsgebieten sollte das Restrisiko in sog. "Resträumen" reduziert werden. d) Der gegenwärtige privilegierte Status von Windenergieanlagen in Kombination von baurechtlicher Privilegierung und Einspeisungs-Preis-Garantie kann so nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Motivlage zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen hat sich verändert. Entsprechend treten finanzielle Aspekte in den Vordergrund. Das war in dieser Form nicht Handlungs- und Entscheidungsgrundlage der ursprünglichen baurechtlichen Privilegierung von Windenergienutzung im Außenbereich. Die Förderung neuer Energietechniken muss sich vorrangig auf die technische Entwicklung und Markteinführung konzentrieren. Eine dauerhafte Subventionierung bestimmter, festgelegterTechnologien ohne echte Entwicklungsperspektive kann nicht Sinn einer nachhaltig wirksamen, innovationsorientierten und zukunftsgerichteten Förderpolitik sein. Neue, alternative Energietechniken müssen sich auch ökonomisch ohne ständige rechtliche und finanzielle Privilegien am Markt bewähren können. Die entsprechenden Bundesgesetze sind deshalb in diesem Sinne zu überprüfen und zu ändern mit dem Ziel, die Preissubventionierung in dieser Form abzuschaffen und die baurechtliche Privilegierung in dieser Form zu beenden. e) Die landespolitischen Vorgaben zur Genehmigung von Windenergieanlagen sind im Sinne der Wahrung der Schutzbelange der Bevölkerung zu ändern. Auf dieser Grundlage sollten Vereinbarungen zu einer abgestimmten Verwaltungspraxis getroffen werden. Insbesondere der empfohlene Abstandswert zu Wohngebieten von 500 m ist angesichts des Grössen- und Zahlenwachstums der Anlagen nicht mehr ausreichend und sollte angesichts der beobachteten Auswirkungen auf Wohnstandorte wesentlich erhöht werden. Völlig unzeitgemäß und wirklichkeitsfremd sind auch die Aussagen zur Relativierung des Schutzbedürfnisses durch bereits bestehende Hochspannungsmasten und die Relativierung des Störpotentials durch seine Reduktion auf die "Neuartigkeit".
Diese Pressemitteilung ist im Internet unter www.cdu-rlp.de Anzufordern bei:
Ferner sind zuständig:
MdL Alexander Licht, CDU, Umweltpolitischer Sprecher, Bohrgasse 54472
Die Pressemitteilung verwertet die Antwort der Landesregierung vom 13.
August 2001 (Ducksache 14/167) auf die Große Anfrage der Fraktion
der CDU (Drucksache 14/77) vom 28. Juni 2001 mit 83 Fragen.
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