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Termin: Mittwoch, 29. August 2001, 11.00 Uhr Landtag, Raum der Landespressekonferenz E1 D 09 Beschluss der Fraktion zum Thema
Beschluss der Fraktion am 28. August 2001:
Im Zuge der im Jahr 2003 bevorstehenden Markteinführung des neuen Mobilfunkstandards UMTS werden von den Mobilfunkfirmen insgesamt bis zu 60.000 neue Sende- und Empfangsanlagen auf rund 15.000 Standorten geplant. Viele Bürgerinnen und Bürger stehen dem Ausbau von Mobilfunkanlagen mit Skepsis und großer Sorge gegenüber, da Risiken der elektromagnetischen Strahlung noch ungeklärt und etwaige Gesundheitsschäden nicht auszuschließen sind. Auch wenn die Vorteile der neuen Technik aus grüner Sicht anerkannt werden, muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Vordergrund stehen. Für uns gilt der Grundsatz: Solange nicht die Unschädlichkeit erwiesen ist, müssen wir das Prinzip der Vorsorge walten lassen. So fordern wir beispielsweise für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und reine Wohngebiete besondere Maßstäbe anzulegen. Zur wirksamen Steuerung brauchen wir jetzt ein konzertiertes Vorgehen
auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen. Deswegen sollten folgende Schritte
angegangen werden:
2. Wir begrüßen die von Bundesumweltminister Trittin verstärkte Forschung in dem Bereich des Strahlenschutzes und die Beteiligung des MUNLV an der WHO-Studie. 3. Information und Transparenz in den Verfahren zur Genehmigung und zur Aufstellung von Mobilfunksendemasten dienen vor allem einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema. Wir fordern die Landesregierung auf, an diesen Punkten anknüpfen und zu prüfen, inwieweit landesrechtlich Genehmigungsregelungen eingeführt und dadurch die Mitsprache der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger bei der Standortausweisung gestärkt werden kann. Zudem sollte die Landesregierung durch Veröffentlichungen, Informationsveranstaltungen und die Einrichtung eines Bürgertelefons mit dazu beitragen, das Informationsdefizit über mögliche Gefahren von Elektrosmog abzubauen. Der Aufbau eines Katasters elektromagnetischer Felder für NRW soll zur verbesserten Transparenz führen. 4. Die Betreiber selbst sollten Interesse an einer Kooperation mit den Kommunen haben. Die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einer Standortabstimmung ist daher zu begrüßen. Aus Vorsorgegesichtspunkten sollten die Kommunen Vereinbarungen mit den Mobilfunkbetreibenden treffen, die deutlich unterhalb der Grenzwerte der 26. BImschV liegen (s. Vorschläge aus München, bzw. vgl. Grenzwerte in Salzburg und in der Schweiz). 5. Die Kommunen haben bereits heute Möglichkeiten, die Standortauswahl der Mobilfunkstandorte zu beeinflussen. Die Abstimmung mit den Betreibern und die Information der Öffentlichkeit sind wesentlich von der jeweiligen Initiative der kommunal Verantwortlichen abhängig. Wir fordern die Kommunen auf, zur besseren Abstimmung und Information zwischen Kommune, Betreiber und Bürgern kommunalen Koordinierungsstellen zu schaffen. 6. Die Landtagsfraktion der Grünen schlägt vor, dass der Landtag eine Anhörung zum Ausbau des Mobilfunks in NRW durchführt. Dabei sollen sowohl die Fragen der Aufstellung neuer Sende- und Empfangsanlagen in den Kommunen als auch die gesundheitlichen Gefährdungen durch Mobilfunkanlagen thematisiert werden. Reiner Priggen MdL NRW
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