NABU begrüßt FFH-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Schuch: "Ohne Nachmeldung von Gebieten drohen Millionenverluste"


Der Naturschutzbund NABU hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg gegen Deutschland begrüßt. Zusammen mit Frankreich und Irland wurde Deutschland verurteilt, weil es immer noch zu wenige Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie gemeldet hat - nur 6,2 Prozent seiner Fläche. "Auch Rheinland-Pfalz hat wegen seiner unzureichender Meldungen zu diesem Urteil beigetragen", so Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz.

In der 1992 einstimmig beschlossenen sogenannten Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie der Europäischen Union haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, nach klar definierten wissenschaftlichen Kriterien Schutzgebiete für "Natura 2000" vorzuschlagen. Alle Gebiete, die diese fachlichen Kriterien erfüllen, hätten ohne weiteren Abgleich nach Brüssel gemeldet werden müssen – und zwar bereits bis 1995! Nach Analysen von NABU, BUND und anderen Naturschutzverbänden haben die Bundesländer aber noch weniger als die Hälfte davon gemeldet. Die Europäische Kommission hatte daher im Februar 1999 Klage gegen Deutschland beim EuGH eingereicht. 

Bereits im Frühjahr 2000 hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass Fördergelder der EU für Infrastrukturprojekte und Landwirtschaft nur ausgezahlt werden können, wenn die Vereinbarkeit dieser Projekte mit den Schutzgebieten überprüft werden kann. Da jetzt höchstrichterlich festgestellt wurde, daß die Bundesrepublik trotz vorgegebenem Zeitplan mit der Meldung von Gebieten für das Schutzgebietsystem "NATURA 2000" bisher nur unzureichend vorangekommen ist, droht nun die Sperrung dieser wichtigen Fördergelder. 

Auch die Gebietskulisse in Rheinland-Pfalz ist unzureichend: Hier wären nach Angaben der Naturschutzverbände insgesamt 20 Prozent der Landesfläche zu melden gewesen - die abschließende Gebietsmeldung des Landes lag aber gerade einmal bei 6,9 % der Landesfläche. Wie das Umweltministerium letztes Jahr einräumen musste, sind zahlreiche Lebensraumtypen und Arten nicht ausreichend repräsentiert. So wurden z.B. nur 25% der Bergwiesen und nur 10% der Populationen von Gelbbauchunke und Wiesenknopf-Ameisenbläuling gemeldet. Die Situation bei weiteren Arten und Lebensraumtypen sieht kaum besser aus.

"Mit dem Urteil des EUGH wird unsere Auffassung bestätigt, daß die Meldung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte. Eine Nachmeldung dieser Gebiete ist aus fachlicher und aus rechtlicher Sicht unerläßlich", äußerte sich Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz, zufrieden. Es sei der zweifelhafte Erfolg von Herrn Bauckhage, wenn jetzt die Streichung von Millionen von Fördergeldern für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft droht, weil er auf der Streichung der FFH-Gebietsvorschläge bestanden hat. Dieses Vorgehen erweise sich nun als Bärendienst für das Land Rheinland-Pfalz. Wenn die Landesregierung nicht umgehend Nachmeldungen veranlaßt, drohen dem Bund saftige Strafen in Höhe von täglich 1,5 Millionen DM, die auch auf Rheinland-Pfalz umgelegt würden.
 

Naturschutz vor Ort • 11. September 2001

 

13.09.2001