WINDTEST Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH

    Wiederkehrende Prüfungen an Windenergieanlagen


    Die Bauteile einer Windenergieanlage (WEA) werden durch den dauernden Einsatz und die Witterung hoch beansprucht. Die Rotorblattspitzen bewegen sich mit Geschwindigkeiten von mehr als 200 km/h. Zuätzlich muß noch Windböen, Regentropfen, Hagel usw. standgehalten werden, und zwar jahrelang, möglichst ohne Stillstandzeiten. Ähnlich sieht das mit den anderen Bauteilen der WEA aus, der Rotorlagerung, dem Getriebe, dem Generator, dem Turm …. Deshalb wird die wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen durch die Bauaufsichtsbehörden in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle 2 Jahre, bzw. alle 4 Jahre wenn ein Wartungsvertrag mit einer Servicefirma existiert), als Auflage in der Baugenehmigung, vorgeschrieben.

    Was beinhaltet eine Wiederkehrende Prüfung?

      Prüfung der Dokumente
      • Identität der Anlage
      • Gibt es Auflagen aus der Baugenehmigung für den Betrieb?
      • Liegen Bedienungsanleitung, Wartungspflichtenheft, Inbetriebnahmeprotokoll, usw. vor?
      • Werden die Wartungsintervalle eingehalten und dokumentiert?
      Sichtprüfung der Komponenten
      • Fundament
      • Fundamenteinbauteil
      • Turmkörper
      • Maschinenhaus / Gondel
      • Triebstrang mit Nabe, Lagern, Getriebe, Kupplung und Generator
      • Rotorblätter
      • Sicherheitseinrichtungen
      • Windnachführung
      • Hydraulikanlage
      • Steuerung und E-Technik
      Bei der Sichtprüfung werden die Komponenten hinsichtlich Zustand (Korrosion, Korrosionsschutz, Risse, Beschädigungen, Verschleiß, Schmierzustand, Leckagen, Sicherheitsbeschilderung, …) begutachtet.

      Funktionsprüfung der Komponenten

      • Fallschutz im Turm
      • Windnachführung
      • Blattverstellung / Blattspitzenverstellung
      • Sicherheitseinrichtungen
      • Hydraulikanlage
      • Steuerung und E-Technik
      Die Funktionsprüfung umfaßt im Wesentlichen die Sicherheits- und Verstelleinrichtungen sowie die Sensoren und Betriebsführung der WEA.

      Prüfbericht

      Der Auftraggeber erhält einen Prüfbericht, in dem Umfang und Ergebnisse der durchgeführten Prüfung mit Bemerkungen dokumentiert werden. Der Prüfbericht gibt Auskunft über den Zustand der Anlage, zu festgestellten Mängeln und zu Maßnahmen die für den Weiterbetrieb durchgeführt werden müssen.

      Die WINDTEST führt wiederkehrende Prüfungen als Sachverständiger des GERMANISCHEN LLOYD durch.

    19.11.1998http://WilfriedHeck.tripod.com