|
von Hans Christoph Binswanger Die Energiepolitik wird heute mehr und mehr dem Postulat der Energiewende unterstellt. Darunter versteht man im Prinzip eine stärkere Ausrichtung auf eine nachhaltige, d.h. auf Dauer ausgerichtete und ökologisch vertretbare Energieversorgung, die auch auf Minderung der Treibhausgase und damit auf Klimaschutz ausgerichtet ist. Der Begriff wird aber auch - verkürzt - verstanden als forcierte Umstellung auf die sogenannten erneuerbaren Energien. Diese Umstellung wird dem Eintritt in ein neues Solarzeitalter gleichgesetzt, denn alle erneuerbaren Energien stellen eine direkte oder indirekte Nutzung der Sonneneinstrahlung dar. Eine direkte Nutzung erfolgt durch Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen, eine indirekte Nutzung durch Wasser- und Windkraft, sowie durch Verbrennung von Holz, Abfällen (Biogas) und Energiepflanzen (Rüben, Raps, Chinaschilf usw.). Es geht um die Addition aller dieser Nutzungen. Die Einsparung von Energie spielt in diesem Konzept eine ergänzende, aber nur eine ergänzende Rolle. Die Forcierung der erneuerbaren Energien wird einerseits damit begründet, daß die Sonne auch dann noch weiterstrahlen wird, wenn einmal die Vorräte der nicht-erneuerbaren Energien - insbesondere fossile Energien - verbraucht sein werden und andererseits damit, daß bei der Nutzung der Sonneneinstrahlung kein CO2 - das wichtigste Treibhausgas - freigesetzt wird. Dies gilt zwar auch für die Kernenergie, doch diese ist mit Risiken behaftet, die bei den erneuerbaren Energien nicht auftreten. Da die Produktionskosten der erneuerbaren Energien im allgemeinen wesentlich höher liegen als bei der fossilen Energie, setzt die Umstellung auf diese Energien massive Unterstützungsmaßnahmen voraus. Energiewende heißt daher in dieser Interpretation gleichzeitig auch Aufspaltung des Energiemarktes in einen Wettbewerbs-Markt und einen Nicht-Wettbewerbs-Markt, in dem die erneuerbaren Energieträger eine geschützte Stellung erhalten. Die Aufspaltung erfolgt auf drei Weisen: erstens durch direkte finanzielle Beihilfen an die Produktion der erneuerbaren Energien seitens der öffentlichen Hand, zweitens durch die vom Staat aufgelegte Verpflichtung der Konsumenten, diese Energien zu höheren Preisen von den Produzenten im Rahmen von Minimalquoten abzunehmen und drittens durch Befreiung dieser Energien von der Belastung mit Steuern und Abgaben. Entsprechende Maßnahmen zu einer solchen direkten oder indirekten Subventionierung der erneuerbaren Energien sind schon in verschiedenen Ländern und auf europäischer Ebene ergriffen worden oder sind in Vorbereitung. Die Forderung nach einer Intensivierung der Unterstützung geht aber weiter, mit dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieaufkommen, der heute nur wenige Prozente ausmacht, über 50% oder noch mehr zu steigern. Diese Forderung gewinnt dadurch an Brisanz, daß durch die Globalisierung der Energiemärkte und insbesondere die Liberalisierung des Strommarkts die Energiepreise tendenziell noch weiter sinken, so daß die Marktspaltung weiter vertieft wird. Unter diesen Umständen drängt sich die Frage auf, ob die Verkürzung des Begriffs der Energiewende auf die Förderung erneuerbaren Energien bzw. der Solar-Strategie überhaupt sinnvoll ist, auch wenn - oder gerade wenn - man grundsätzlich eine Energiewende im umfassenden Sinne der Nachhaltigkeit als notwendig ansieht. Es geht dabei allerdings nicht nur um die Frage, ob es weniger kostspielige Wege gibt, die zum gleichen Ziel führen, sondern auch, ob solche Wege sogar effizienter sind, vor allem aber, ob dabei ökologisch schädliche Nebenfolgen vermieden werden können, die mit einer Forcierung der Solarstrategie verbunden sind. Die Beantwortung dieser Fragen setzt eine etwas umfassendere Analyse der technischen Nutzung der Sonnenenergie voraus als dies üblich ist. Es ist zu bedenken: die Sonneneinstrahlung ist auf biologische - und nicht auf technische - Nutzung programmiert. Indem sich die Erde um sich selbst und die Sonne dreht, wird die ganze Erdoberfläche in bestimmten tageszeitlichen und jahreszeitlichen Rhythmen "bedient". So kann sich das Leben überall entfalten. Die Intensität der Sonneneinstrahlung wird durch den Wetterwechsel immer wieder verändert. Dadurch kommt der Wasser- und Windkreislauf zustande. Die Sonneneinstrahlung ist deshalb durch Dezentralität und Diskontinuität gekennzeichnet. Will man die Sonne zur Energiequelle im technischen Sinne umfunktionieren, muß ein großer zusätzlicher Aufwand geleistet werden. Vor allem benötigt man einerseits wegen der Dezentralität der Sonneneinstrahlung große Boden- und Raumkapazitäten, um die Sonnenenergie - in welcher Form auch immer - aufzufangen; gleichzeitig sind wegen der Zentralität der Nutzung in den wirtschaftlichen Ballungszentren weite Transportwege mit entsprechenden Energieverlusten zu überwinden. Außerdem braucht es wegen der Diskontinuität der Sonneneinstrahlung auf der einen Seite, dem kontinuierlichen Bedarf an Energie auf der anderen Seite große Speicher- und Reservekapazitäten. Dies verteuert nicht nur die Sonnenenergie, sondern führt zu einem weiteren Raumbedarf, der zu dem ursprünglichen Bedarf für die Gewinnung der Sonnenenergie selbst hinzukommt. Aus diesem Grund ist es falsch, nur von Sonnenenergie zu sprechen, wenn man von der - direkten und indirekten - Nutzung der Sonne als Energiequelle im technischen Sinne spricht. Die richtige Bezeichnung ist vielmehr Sonnen-Boden-Energie. Dabei gilt: die Sonneneinstrahlung ist reichlich, aber der Boden bzw. der Raum ist knapp. Der Boden bzw. der Raum ist sogar, wegen der vielfältigen Ansprüche an ihn, die knappste Ressource, die wir haben! Hier ist allerdings eine differenzierte Betrachtung notwendig, denn es bestehen bei der direkten wie bei der indirekten Nutzung der Sonneneinstrahlung Möglichkeiten zur Doppelnutzung des Bodens. Zu dieser gehört insbesondere die Wärmegewinnung durch Sonnenkollektoren und die Elektrizitätsgewinnung durch Photovoltaik in überbauten Gebieten, vor allem auf den Dächern der Häuser, die Verbrennung von Holz, das einem nachhaltig genutzten Wald entnommen wird (der Wald hat mehrere Funktionen!), die Verbrennung von landwirtschaftlichen Abfällen, sowie die Nutzung von Deponie- und Klärgas. Hier entsteht kein oder wenig zusätzlicher Bodenverbrauch! Anders ist es jedoch dort, wo die Verwandlung von Sonneneinstrahlung in Energie Boden bzw. Raum beansprucht. Diese Beanspruchung kann dabei in zwei Formen auftreten: einmal als Beeinträchtigung der "Eigenart, Vielfalt und Schönheit" der Landschaft (wie es in der deutschen Raumplanung heißt), die oft mit der Reduktion der Artenvielfalt Hand in Hand geht, zum anderen als Reduktion der für andere Nutzungen vorgesehenen Standortflächen. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Artenvielfalt erfolgt insbesondere durch die Wasserkraftnutzung, welche die künstliche Stauung der Flüsse nötig macht, die Photovoltaik außerhalb der Siedlungsgebiete, die zur Verspiegelung der Abhänge in den Hügel- und Berggebieten führt, und die Windenergie, welche die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft in einen eintönigen Technopark verwandelt. Die Anpflanzung von Kulturpflanzen zur Energiegewinnung wie Rüben, Raps, Chinaschilf usw. hingegen verdrängt den Anbau von Kulturpflanzen zur Nahrungsmittelproduktion und damit die heute (endlich!) in Aussicht genommenen Ansätze zu einer ökologischen Landwirtschaft in Marktnähe. Diese Formen der erneuerbaren Energien verstoßen somit gegen ein wichtiges Ziel der Nachhaltigkeit, nämlich gegen den sparsamen Umgang mit der knappsten Ressource, dem Boden bzw. dem Lebensraum. Darüber hinaus wird das Potential der erneuerbaren Energien eingeschränkt
Bei einer fortgesetzten Minderung des Energieverbrauchs kann auch eine dauerhafte Energieversorgung gesichert werden, ohne daß eine radikale Abkehr von der fossilen Energie nötig ist. Wir können dies durch folgende Rechnung erläutern. Die geologisch geschätzte Größe der Vorräte fossil biogenen Energieträger in der Erde - also von Kohle, Erdöl und Erdgas zusammen - dürfte in der Größenordnung des Tausendfachen des heutigen Verbrauchs liegen. Sie sind jedenfalls weit höher als die heute schon explorierte Mengen, die unter dem Begriff "Reserven" zusammengefaßt werden. Gehen wir von dieser Schätzung aus, würden bei immer gleichbleibendem Verbrauch die vermuteten Vorräte 1'000 Jahre ausreichen. Bei einer jährlichen Steigerung des Verbrauchs kommt es zu einer enormen Verkürzung der Lebensdauer, während bei einer genügend großen jährlichen Minderung des Verbrauchs (jeweils in Verhältnis zum Vorjahr) die Vorräte nie vollständig verbraucht werden. Die entsprechenden Steigerungs- und Minderungsraten - sie errechnen sich mit Hilfe von Exponentialfunktionen - sind in Abbildung 1 dargestellt. Die minimale Minderungsrate, die nötig ist, damit die Vorräte nicht ganz verschwinden, ist in diesem Fall 0,1%. Ist die Minderungsrate etwas höher, z.B. 0,2% bzw. 0,3%, so wären nach 3'500 Jahren sogar noch die Hälfte bzw. Zweidrittel der Vorräte übrig. Daraus ergibt sich: die Erschöpfung der nicht-erneuerbaren Energie ist weniger akut als die der knappen Ressourcen Boden bzw. Lebensraum. Eine Verschwendung dieser Ressource durch undifferenzierte Forcierung der Solarstrategie ist daher sinnlos und ökologisch kontraproduktiv. Die Folgerung ist: eine echte Energiewende im Sinne der Ausrichtung auf eine nachhaltige Energieversorgung sowohl unter dem Aspekt des Klimaschutzes wie der Dauerhaftigkeit, vor allem aber auch unter dem Aspekt der übrigen ökologischen Erfordernisse, muß die Minderung des Energieverbrauchs an erste Stelle der Energiestrategie setzen. Die Förderung der erneuerbaren Energien hat - anders als in der verkürzten Version der Energiewende - nur eine ergänzende Funktion; dabei sollten vor allem diejenigen Energien bevorzugt werden, die auf einer Doppelnutzung des Bodens beruhen. Bei einer solchen Strategie kann auf eine eigentliche Aufspaltung des Energiemarktes verzichtet werden. Finanzielle Förderungsmaßnahmen können sich im wesentlichen auf Forschungs- und Anstoßfinanzierung beschränken. Eine Abnahmeverpflichtung der Konsumenten bestimmter Energien zu höheren Preisen (Mindestquoten) ist nicht nötig. Eine Energieabgabe als Teil der ökologischen Steuerreform ist allerdings ein notwendiger Bestandteil einer Energiewende. Diese sollte jedoch so ausgerichtet sein, daß primär auf eine Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs und nur sekundär eine Substitution der fossilen Energieträger durch erneuerbare Energieträger abgezielt wird - und zwar nur dort, wo dies ökologisch zulässig und sinnvoll ist. Dies bedeutet: grundsätzlich sollte die Energieabgabe zu 100 % dazu verwendet werden, die Lohnnebenkosten und damit generell die Arbeitskosten zu senken (z.B. Mitfinanzierung der Altersrenten durch die Energiesteuer). Damit wird die Marktverzerrung rückgängig gemacht, die in der Vergangenheit durch die einseitige Belastung der Arbeit erfolgt ist. Außerdem sollte die Energieabgabe im Prinzip auf alle gekaufte Energie erhoben werden, um die Einsparung von Energie bzw. die Steigerung der Energieeffizienz attraktiver zu machen. Die nicht-gekaufte Energie, vor allem die dezentral aus Sonnenkollektoren auf den Dächern der Häuser gewonnene Energie, aber auch die im Nachbarschaftsverband produzierte und konsumierte Energie wäre automatisch von der Besteuerung ausgenommen. Weitere Ausnahmen von der Besteuerung sollten vorgesehen werden, wenn dies aufgrund einer genauen Prüfung unter Einbezug aller ökologischen Anliegen angezeigt ist. Im übrigen sollten die vielfältigen Subventionierungen des Energieverbrauchs, die heute noch vielfältig bestehen, sukzessive abgebaut werden. Technische bzw. administrative Regelungen sind zudem verstärkt auf die Reduktion des Energieverbrauchs auszurichten. So könnte eine Energiewende eingeleitet werden,
die keine unnötigen Kosten verursacht und daher ohne Marktaufspaltung
auskommt, und trotzdem - oder gerade deswegen - ökologisch optimiert
ist, d.h. das Gesamtziel der Nachhaltigkeit im Auge hat.
|