|
Naturstrom- und
Windkrafteuphorie in Deutschland und ihre Folgen
Aspekte
gegen Sichtbehinderung, Lärm und Zerstörung des Orts-
und
Landschaftsbildes in Verbindung mit der unökologischen und
unwirtschaftlichen Nutzung regenerativer Energieträger. Hier
finden Sie
keine nach oben steigenden Gewinnkurven, sondern die zunehmenden
Probleme mit dem 'Naturstrom'
Der
ökologische
Energiemix - ein Mix
aus Lügen, Halbwahrheiten und Suggestionen
Wind-
und Solarstromanlagen funktionieren nur im Zusammenspiel mit
konventionellen Wärmekraftwerken und sind daher im Prinzip
überflüssig. Sie
können auch den
'gesetzlichen Atomausstieg' nicht beschleunigen. Jede Medaille hat zwei Seiten - hier sehen Sie die Rückseite der vorne polierten Medaille und finden fortlaufend eine Menge Informationen, kritische Kommentare, Pressespiegel und Beiträge im Zusammenhang mit der Nutzung der Windenergie. |
Europa bei Nacht![]() ... und wo ist die Sonne - die unerschöpfliche Energiequelle? |
|
Kathedralen des Glaubens. Energiewende? Nein! Nicht in meinem Hinterhof, nicht in meiner Landschaft! |
![]() Möchten Sie mit Ihrem eAuto nur dann fahren, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint? Welche Kern- Kohlekraftwerke wurden bisher durch Wind- und Solarkraftwerken ersetzt? |
||
| Der
Wettermann Die grüne Bewegung hat sich zu einem profitablen Geschäft... |
Vorsicht
bei Windpark-Beteiligungsangeboten! Energiegenossenschaften in Deutschland |
Wattenrat
Ostfriesland Naturschutz für die Küste |
Das NetzwerDas Netzwrk der Vernunft | Rodung für Windkraftanlagen im Wald | Der
Windwahn in Deutschland |
| 17.05.2013 |
Das Landgericht Bochum hatte bereits die Klage
eines Textilunternehmens mit stromintensiver Produktion gegen seinen
Stromversorger hinsichtlich des vereinbarten Stromlieferungsvertrages
zurückgewiesen. Nun hat das OLG Hamm sein Urteil gefällt. Die EEG-Umlage ist rechtmäßig - und die Verfassungsklage dagegen ist gescheitert. Wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung wurde die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zugelassen. Anmerkung: Das Urteil des OLG Hamm vom 14.05.2013 ist nicht unbedingt zielführend. Denn es handelt sich nicht um ein Verwaltungsgerichtsverfahren - in dem gemäß Amtsermittlungsgrundatz alle möglichen Gründe ermittelt und abgewogen werden müssen - sondern um ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem das urteilende Gericht NUR und AUSSCHLIESSLICH die Gründe abwägen darf und abzuwägen hat, welche die jeweiligen Parteien vortragen. Im vorliegenden Fall hat das klagende Textilunternehmen aus Selb ausschließlich die finanzrelevanten Gründe gemäß dem Gutachten des Textilverbandes wegen der Umlage zum Thema der Klage gemacht, um damit eine andere Umlage über den Staatshaushalt bzw. über die Allgemeinheit zu erreichen. Die wirklich gravierenden Gründe, welche gegen die Verfassungsmäßigkeit sprechen, wie die Marktverwerfung im EU-Format, Einfluss der EEX-Strombörse in die Nachbarstaaten hinein, Eingriff in das Eigentum von elektrischen Versorgungsunternehmen (EVU) und Industrie in Deutschland sowie in Nachbarstaaten, unverhältnismäßige bis sittenwidrig überhöhte Renditen und andere wirklich gravierende Gründe, wurden NICHT zum Gegenstand des Verfahrens und des Urteils gemacht. Wie im gerichtlichen Vorlauf bereits erfolgt, wird die Verfassungsmäßigkeit des EEG nicht im Allgemeinen überprüft, sondern ausschließlich im Hinblick auf die Art der Umlage - wie einst beim Kohlepfennig. Für den weiteren Verlauf ist dies deshalb verhännisvoll, weil damit eine Chance vergeben wird, auch all die anderen Gründe vorzutragen, die gegen die Verfassungsgemäßheit des EEG sprechen und die Chance massiv erhöhen, die Verfassungswidrigkeit aus weiteren Gründen zu erreichen. In Wien endete ein Pilotversuch mit "schlauen Stromzählern". In Ferlach (Kärnten) und in Feldkirch (Vorarlberg) gibt es bereits langjährige Erfahrungen damit. Erfahrungen mit "Smart Meters" in Österreich "Dafür müssen neuartige Kommunikationsnetze eingezogen werden, die einigermaßen komplex sind, weil krass unterschiedliche Funk- und Netztechnologien, Protokolle und existierende Netze zusammenspielen müssen." Neben der EEG-Energiewende, dem Ausbau der Stromautobahnen, der Dezentralisierung samt kommunaler Rückkäufe von alten und sanierungsbedürftigen Verteilernetzen ist das gepriesene Smartmetersystem ein weiteres Kuckusei für die Stromverbraucher - sie müssen eine stetig wachsende Energie-Dienstleistungsindustrie päppeln, ohne selber einen konkreten Nutzen oder einen Mehrwert damit zu erzielen. Jeder Euro, der in das System gesteckt wird, bevor der Strom beim Kunden ankommt und von diesem erst nutzbringend angewendet wird - also für die Erzeugung und Verteilung - zählt zum energetischen Aufwand und nicht zum Ertrag. Je komplexer sich die im Prinzip einfache Stromerzeugung und Verteilung durch eine zunehmend steigende Anzahl politischer Akteure gestaltet, desto mehr steigt auch die Blackoutgefahr. Das zeigt sich an einem Beispiel aus Österreich. Blackout-Gefahr in Österreichs Stromnetzen "Eine simple Zählerabfrage im süddeutschen Erdgasnetz, die ins Steuerungssystem der europäischen Stromnetze geriet, brachte Österreich Anfang Mai an den Rand eines Blackouts..." |
![]() |
Es gibt
viele vorangehende Informationen von dieser Webseite
Dies ist eine private
Webseite - copy but right!
Keine
Haftung für die Inhalte fremder Seiten, welche mit dieser
verknüpft sind. Die
Seite für den GEGENWIND - fachlich, informativ, kompetent,
unabhängig,
nicht kommerziell, nicht gesponsort
|
Translate
this website |
Anfragen und weitere Informationen
bei
![]() Fax, Phone, MMS und SMS: Rufnr. +49(0)1803551861517 |
![]() |